Unser Leistungsangebot

  • Pflege und Behandlungspflege
  • SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratungseinsätze und vieles mehr... …

Grundpflege laut „Leistungskomplexe“ so wie „Pflege nach Zeit“

Hierunter fallen die täglichen Verrichtungen des Lebens wie

  • An- und Auskleiden
  • Körperpflege
  • Haar- und Bartpflege
  • Betten, Lagern und Transfer jeglicher Art
  • Mobilisation
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Hilfe und Unterstützung bei der Nahrungszufuhr

Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnissen, der erfolgten Pflegeeinstufung oder Privatwunsch nach dem aktuellen Leistungskomplexkatalog erstellt und geplant.

Urlaubsverhinderungspflegen unterliegen den gleichen Kriterien.

Behandlungspflege

Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht.

Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.

Hierzu zählen beispielsweise 

Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Dekubitusversorgung, Wundversorgung, Verbände, Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe, Medikamentengabe, Inhalationen, Injektionen, Infusionen, Port Versorgung, Tracheostoma Versorgung,
Stoma Versorgung, PEG und SPK....und vieles mehr.

Das gesamte Leistungsangebot der Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger.

Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht.

Behandlungspflegen können auf Wunsch des Patienten auch ohne Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse erbracht werden(Privatleistung), vorausgesetzt einer ärztlichen Verordnung.

SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Diese Versorgung kann durch einen Arzt verordnet werden. Die Finanzierung erfolgt zu 100% über die Krankenkasse.
Wir möchten dazu beitragen, dass Sie sich trotz Ihrer schwierigen Situation voll und ganz wahrgenommen fühlen. Dabei wollen wir Sie und Ihre Angehörigen mit unserer fachlichen Kompetenz unterstützen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen.

Dazu gehören Einkäufe, die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und Nahrungszubereitung.

Die Erstellung von erforderlichen Ernährungsplänen im Rahmen spezieller Krankheitsbilder sowie bei drohender Mangelernährung zählen zu einer professionellen Pflegeplanung im hauswirtschaftlichen Bereich.

Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich von allein stehenden Pflegebedürftigen ist es, dass sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung und damit einhergehendem Ausschluss von Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Betreuung

Zusätzlich erforderliche Betreuungszeiten oder erhöhte Pflegeleistungen im Bereich der Pflegeversicherung, die über die Pflegestufe hinausgehen, können nach Überprüfung durch den örtlichen Sozialhilfeträger auch nach SGB XII geleistet werden. Unter Betreuungseinheiten sind Pflegeeinsätze zu verstehen, in welchen der Pflegebedürftige über einen festgelegten Zeitrahmen (Zeit-Richtwerte) zusätzlich durch den Pflegedienst betreut und unterstützt wird (auch bei Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung) und ihm dadurch ermöglicht wird, weiterhin in seinem häuslichen Umfeld.

Diese Betreuungs- und Entlastungsangebote sollen die Pflegebedürftigen ab Grad 1 sowie die Angehörigen unterstützen in der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags.

Der Entlastungsbetrag in der Höhe von 125,0 Euro monatlich ist keiner Pauschale bzw. Geldleistung, sondern ist Zweckgebunden in Rahmen einer Sachleistung.

Verhinderungspflege

Ab 01.01.20017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege den Versicherten der Pflegegrade 2-5 zu, vorausgesetzt der Pflegebedürftige einer Unterstützung durch einer Pflegeperson genießt, und diese auch bei der Pflegekasse gemeldet ist.

Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrages für die stationäre Kurzzeitpflege, auch für die ambulanten Leistungen in Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Beratungseinsätze § 37/3 SGB XI

Oft rufen Angehörige bei uns an, weil sie Post von der Pflegekasse bekommen haben. Darin steht, dass sie einen sogenannten Beratungseinsatz durchführen lassen müssen.

Alle Pflegebedürftigen, die ein Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – müssen je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

Pflegegrad 1 – 3 : halbjährlich
Pflegegrad 4 – 5: vierteljährlich

Auch Pflegebedürftige, die die Sachleistungen beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Hier besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung.

Damit möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass die Pflegepersonen pflegefachlich unterstützt werden und die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist