Informationen über Pflegebedürftigkeit

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann, und dies dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate. Ist dies bei Ihnen oder einer Ihnen nahe stehenden Person der Fall, sollten Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse wenden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Dort werden Sie über alle im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehenden Fragen beraten.

Diesen ersten Schritt kann auch ein Familien angehöriger, Nachbar oder guter Bekannter tun, wenn er oder sie dazu bevollmächtigt wird. Wer privat krankenversichert ist, sollte sich an das private Krankenversicherungsunternehmen wenden, bei dem er pflegeversichert ist.

Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. In der Regel wird der MDK bei einem Hausbesuch die hilfsbedürftige Person untersuchen und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe empfehlen.