Hilfsmittelversorgung

Der Anspruch auf Krankenbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (Technische Hilfen für behinderte oder kranke Menschen). Hierzu gehören zum Beispiel Hörgeräte und Brillen, aber auch Prothesen, orthopädische Schuhe, Pflegebetten, Toilettenstühle ,Hausnotrufgeräte .

Die Krankenkasse kann die Kosten für ein Hilfsmittel nur übernehmen, wenn der Vertragsarzt es verordnet hat.

Für Einmalartikel ( u.a.Bett-Einlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) gibt es bis zu 40,0 € im Monat von der Pflegekasse.